Anzahlungsbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft)
Definition
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Zielgruppe
Unternehmen, die für Vorleistungen Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.
