Ausführungsbürgschaft
Definition
Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Hinweis
Ist auch Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft. Die Bürgschaftssumme beträgt in der Regel 10 % vom Auftragswert.
