Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
Definition
Absicherung, z.B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, zum Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (Facilitymanagement).
Zielgruppe
Dienstleistungsunternehmen.
Hinweis
Absicherung von Mehrkosten des Auftraggebers wegen der Unterbrechung von Dienstleistungsverträgen bei Insolvenz des Dienstleistungsunternehmens.
