Feuer-, Feuer- Betriebsunterbrechungs-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Änderung der Feuerschutz- und Versicherungssteuer zum 01.07.2010
Zum 01.07.2010 wurde im Rahmen der Föderalismusreform eine Neuregelung zur Berechnung der Feuerschutz- und Versicherungssteuer beschlossen.
Eine Berechnung der Feuerschutzsteuer erfolgt nur für die Feuer-, die Feuer- Betriebsunterbrechungs- sowie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, wenn die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
Für die Entrichtung der Feuerschutzsteuer ist ausschließlich der Versicherer verantwortlich.
Neben dem Versicherungssteuersatz ist nun auch eine vom Gesetzgeber bestimmte Bemessungsgrundlage (Anteil aus dem Nettobeitrag, aus dem die Versicherungssteuer berechnet wird) zu berücksichtigen.
Die Neuregelung der Versicherungssteuer ab dem 01.07.2010 im Überblick:
VSt. alt | Bemessungsgrundlage | VSt. neu | ||
|---|---|---|---|---|
Feuer-Versicherung | 14 % | 22 % aus | 60 % des Nettobeitrages | 13,2 % |
Feuer-BU-Versicherung | 14 % | 22 % aus | 60 % des Nettobeitrages | 13,2 % |
Wohngebäude-Versicherung | 17,75 % | 19 % aus | 86 % des Nettobeitrages | 16,34 % |
Hausrat-Versicherung | 18 % | 19 % aus | 85 % des Nettobeitrages | 16,15 % |
Da die Versicherungssteuer ab dem 01.07.2010 nicht mehr auf den vollen Nettobeitrag erhoben wird, ergibt sich eine Reduzierung der Bruttoprämie.
Quelle: Chartis-News und Informationsschreiben der Allianz Versicherung AG
