Gegenseitige Rücksichtnahme >
< Unzumutbare Entfernung bei Restwertangebot
15.07.2010 09:43

Feuer-, Feuer- Betriebsunterbrechungs-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Änderung der Feuerschutz- und Versicherungssteuer zum 01.07.2010


Zum 01.07.2010 wurde im Rahmen der Föderalismusreform eine Neuregelung zur Berechnung der Feuerschutz- und Versicherungssteuer beschlossen.

Eine Berechnung der Feuerschutzsteuer erfolgt nur für die Feuer-, die Feuer- Betriebsunterbrechungs- sowie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, wenn die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.

Für die Entrichtung der Feuerschutzsteuer ist ausschließlich der Versicherer verantwortlich.

Neben dem Versicherungssteuersatz ist nun auch eine vom Gesetzgeber bestimmte Bemessungsgrundlage (Anteil aus dem Nettobeitrag, aus dem die Versicherungssteuer berechnet wird) zu berücksichtigen.

Die Neuregelung der Versicherungssteuer ab dem 01.07.2010 im Überblick:

      VSt. alt

      Bemessungsgrundlage

      VSt. neu

Feuer-Versicherung

      14 %

      22 % aus

      60 % des Nettobeitrages

      13,2 %

Feuer-BU-Versicherung

      14 %

      22 % aus

      60 % des Nettobeitrages

      13,2 %

Wohngebäude-Versicherung

      17,75 %

      19 % aus

      86 % des Nettobeitrages

      16,34 %

Hausrat-Versicherung

      18 %

      19 % aus

      85 % des Nettobeitrages

      16,15 %

Da die Versicherungssteuer ab dem 01.07.2010 nicht mehr auf den vollen Nettobeitrag erhoben wird, ergibt sich eine Reduzierung der Bruttoprämie.

Quelle: Chartis-News und Informationsschreiben der Allianz Versicherung AG


Adresse

FiMO Assekuranzmakler GmbH
Großer Brockhaus 1

D 04103 Leipzig

Telefon: +49 (0)341 - 99 28 05 0
Telefax: +49 (0)341 - 99 28 05 5

Rückruf Service

Tragen Sie einfach Ihre Nummer ein, unter der wir Sie erreichen können. Wir rufen Sie zurück: