Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mit Inkrafttreten der DSGVO werden ab dem 25.05.2018 erstmals auch Unternehmen in Deutschland umfassend gesetzliche Pflichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten treffen.
Dabei geht es um die Erhebung, Speicherung und Verbreitung aller Informationen, die sich auf identifizierbare Personen beziehen.
Bei Verletzung der Pflichten drohen -neben Schadenersatzansprüchen- Geldbußen in einer hierzulande bisher unbekannten Höhe.

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